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Privatpraxis für Psychotherapie

nach Heilpraktikergesetz

AGB

  1. Vertragsgegenstand

Der/Die Klient*in nimmt bei der Therapeutin eine heilkundliche / psychotherapeutische Behandlung in Anspruch einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen.

Die Behandlung findet grundsätzlich in der Praxis der Therapeutin statt. Sofern dies medizinisch vertretbar ist, können einzelne therapeutische Leistungen auch ohne direkten persönlichen Kontakt unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln als Fernbehandlung erbracht werden. Möglich sind insbesondere eine telefonische Beratung oder eine Videosprechstunde.

2.) Vergütung

Das jeweils aktuelle Honorar für meine Sitzungen können Sie unter Kosten einsehen. Die Abrechnung erfolgt nach jeder Sitzung. 

3.) Aufklärung und Hinweis zur Erstattung der Behandlungskosten

  • Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterleitung an einen Arzt veranlasst. 
  • Eine schriftliche Einwilligung ist erforderlich, wenn die Erteilung einer Auskunft der Therapeutin an Dritte erfolgt.
  • Heilpraktiker*innen für Psychotherapie nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Klient*innen in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. 
  • Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Klient*innen können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. 

Klären Sie diese Frage unbedingt vor Aufnahme der Behandlung.

  • Das Erstattungsverfahren hat der/die Klient*in gegenüber seiner/ihrer Versicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.

Die Erstattungen durch Kostenträger können entsprechend dem jeweiligen Tarif beschränkt sein (z.B. auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses). Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind als Eigenanteil vom/von Klient*in zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist vom/von Klient*in unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

4.) Ausfallhonorar

Versäumt der/die Klient*in einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er/sie der Therapeutin ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der/die Klient*in mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein/ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Therapeutin.

 5.) Schweigepflicht

Die Therapeutin bewahrt über alle therapeutisch relevanten Umstände, die ihr in Ausübung ihres Berufes über den/die Klient*in bekannt werden Verschwiegenheit. Ausgenommen sind gesetzliche Offenbarungspflichten, bspw. aus dem Infektionsschutzgesetz.

6.) Vertragsdauer / Kündigung 

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie ist gemäß § 627 BGB kündbar. Im Falle einer Kündigung werden unter den Voraussetzungen des § 628 BGB die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen abgerechnet.

7.) Weitere Hinweise

  1. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes ausstellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Arzt.
  2. Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und Befunde des/der Klient*in werden in einer elektronischen Klientenkartei erhoben und gespeichert
  3. (gemäß DGSVOhttps://angela-carratu.com/datenschutz)
  4. Der/Die Klient*in wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht in allen Fällen ersetzen kann. Sofern ärztliche Rat erforderlich ist, wird die Therapeutin dies dem/der Klient*in unverzüglich mitteilen.

„Es geht nicht darum, die Gefühle aus dem Kopf zu bekommen oder sie darin zu verstecken,
sondern darum, sie mit Akzeptanz zu durchleben.“

— Carl R. Rogers

 

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